Das Format futureSAX-Finanzierung-Konkret gibt Gründungs- und Wachstumsunternehmen Impulse für Fragen rund um das Thema Finanzierung. Im Online-Q&A zur den BMWi Corona-Unterstützungen sowie dem Beteiligungsfonds für Zukunftstechnologien („Zukunftsfonds“) werden wir mit Thomas Jarzombek, Mitglied des Bundestages und Beauftragter für Digitale Wirtschaft und Start-ups, die Maßnahmenpakete des Bundes besprechen.
Thomas Jarzombek, MdB, ist seit dem 1. August 2019 der Beauftragte vom BMWi für die Digitale Wirtschaft und Start-ups. Der Dialog mit den Akteuren der Digitalwirtschaft und der Austausch mit Start-ups stellen hierbei seine Arbeitsschwerpunkte dar. Sein Ziel ist es, den digitalen Markt für Start-ups und den Mittelstand weiter zu öffnen sowie die Rahmenbedingungen für einen internationalen Markt zu verbessern.
Hintergrund BMWi Corona-Hilfen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium der Finanzen haben im Dezember 2020 die KfW damit beauftragt, das 2 Mrd. Euro-Maßnahmenpaket für Start-ups und kleine Mittelständler zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern. Das Maßnahmenpaket zur Unterstützung von Start-ups und kleinen Mittelständlern im Umfang von 2 Mrd. Euro steht seit Mitte Mai 2020 zur Verfügung und basiert auf zwei Säulen: Mit der Säule 1 wird auf den bestehenden Kooperationen des Bundes mit KfW Capital und dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) aufgebaut, um privaten Wagniskapitalfonds die Mittel aus dem Maßnahmenpaket zur Beteiligung an Start-ups zur Verfügung zu stellen („Corona Matching Fazilität“). Zudem können Wagniskapitalfonds wie „High-Tech Gründerfonds“ (HTGF) oder „coparion“ Liquiditätshilfen für Start-ups beantragen; auch über das Finanzierungsprogramm ERP-Startfonds werden Mittel vergeben.
Die Säule 2 steht Start-ups und kleinen Mittelständlern zur Verfügung, die keinen Zugang über einen VC-Fonds zu Säule 1 haben: Hier werden die Mittel aus dem 2 Mrd. Euro-Maßnahmenpaket über Landesförderinstitute – entweder direkt oder über weitere Intermediäre wie z.B. Family Offices, Business Angels, oder die mittelständischen Beteiligungsgesellschaften der Länder – an Unternehmen in Form von Mezzanin- oder Beteiligungsfinanzierungen ausgereicht. Voraussetzung für die Teilnahme an Säule 2 ist, dass das jährliche Umsatzvolumen höchstens 75 Mio. Euro beträgt. Die Mittelbereitstellung im Risiko des Bundes an die Landesförderinstitute erfolgt über haftungsfreigestellte Globaldarlehen durch die KfW. Der öffentliche Anteil an der jeweiligen Finanzierung kann gemäß „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ bis zu 800.000 Euro pro Unternehmen betragen. Weitere Informationen zur Umsetzung der Säule 2 in Sachsen erhalten Sie auf unserer Übersichtsseite oder beim nächsten Finanzierung-Konkret am 06. Mai 2021.
Hintergrund Beteiligungsfonds für Zukunftstechnologien („Zukunftsfonds“)
Die Bundesregierung stellte im März 2021 zusätzliche 10 Mrd. Euro für einen Beteiligungsfonds für Zukunftstechnologien („Zukunftsfonds“) bereit. Profitieren werden davon insbesondere Start-ups in der Wachstumsphase mit einem hohen Kapitalbedarf. Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier beauftragen heute die KfW mit der Umsetzung und Verwaltung des Zukunftsfonds. Unter dem Zukunftsfonds sollen verschiedene Maßnahmen („Bausteine“) zur Förderung von Zukunftstechnologien gebündelt werden. Die ersten Bausteine des Zukunftsfonds können Mitte April starten. Innerhalb des KfW-Konzerns ist KfW Capital mit der Koordination des Zukunftsfonds betraut.
- Ausbau KfW Capital
KfW Capital erhöht mit Unterstützung des ERP-Sondervermögens und des Zukunftsfonds das Zusagevolumen für Venture Capital-Fonds, Growth-Fonds und Venture Debt-Fonds in den nächsten zehn Jahren um rd. 2,5 Mrd. Euro. KfW Capital wird dadurch insbesondere ihren Investitionsfokus auf Wachstumsfinanzierungen von Start-ups ausweiten. Die Beteiligungen von KfW Capital erfolgen weiterhin grundsätzlich zu den gleichen Bedingungen wie die Investition privatwirtschaftlicher Mitinvestoren (pari passu).
- EIF-Wachstumsfazilität
In Anlehnung an die vorhandene ERP/EIF-Wachstumsfazilität wird eine bis zu 3,5 Mrd. Euro große Wachstumsfazilität geschaffen, welche in Wachstumsfonds und in Wachstumsfinanzierungsrunden von Start-ups investiert. Die Beteiligung erfolgt grundsätzlich zu den gleichen Bedingungen wie die Investition privatwirtschaftlicher Mitinvestoren (pari passu).
- DeepTech Future Fonds
Der bis zu 1 Mrd. Euro anwachsende DeepTech Future Fonds beteiligt sich zu Pari-passu-Bedingungen mit einer längerfristigen Investitionsperspektive direkt an DeepTech-Unternehmen. DeepTech-Unternehmen entwickeln tiefgreifende Innovationen mit erheblichem gesamtwirtschaftlichen Wirkungspotenzial. Die Entwicklung bis zur Markreife ist sehr zeit- und kapitalintensiv. Mit dem neuen DeepTech Future Fonds sollen solche Technologien in Deutschland zur Marktreife gebracht werden.
Anmeldeschluss ist der 11. April 2021. Bitte nutzen Sie "Jetzt Ticket anfordern", falls Sie keinen Eventcode vorliegen haben. Angemeldeten Teilnehmenden wird der Link zu GoToWebinar Stream am Veranstaltungstag per Mail zugestellt. Alle Teilnehmenden im Stream können im Rahmen der Veranstaltung ihre Fragen über das Chatfenster stellen.