Teilnahme

Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt für den Sächsischen Gründerpreis sind innovative Einzelpersonen, Gründungsteams und Unternehmen, die ihren (bei noch nicht erfolgter Gründung geplanten) Unternehmenssitz in Sachsen haben.
Ein abgeschlossener Gründungsprozess ist nicht erforderlich, sollte aber im laufenden Wettbewerbsjahr angestrebt werden. Die Unternehmensgründung muss nach dem 1. Januar 2017 erfolgt sein.

Die innovative Idee muss über hohes Markt- und Wachstumspotenzial verfügen.

Der Sächsische Gründerpreis verfolgt außerdem das Ziel, die Weiterentwicklung innovativer Geschäftskonzepte in Sachsen zu fördern und zu unterstützen. Daher sind auch Personen/ Gründerteams teilnahmeberechtigt, die bereits bei einem früheren Wettbewerb ein Geschäftskonzept eingereicht haben. 

Ausgezeichnete der Vorjahre können sich erneut mit dem gleichen, aber weiterentwickelten Geschäftskonzept bewerben, sofern sie entsprechend ihres Unternehmensalters in einer anderen Kategorie antreten. Alle bisher nicht Ausgezeichneten können bei einer wesentlichen Weiterentwicklung des Geschäftskonzepts auch in der selben Kategorie entsprechend des Unternehmensalters erneut teilnehmen.

Ausgezeichnete des Sächsischen Innovationspreises der Vorjahre (Gründungsjahr bis 2017) sind von der Teilnahme ausgeschlossen, sofern sie mit dem gleichen Geschäftskonzept erneut antreten möchten. Alle nicht Ausgezeichneten der Vorjahre (Gründungsjahr bis 2017) können bei einer wesentlichen Weiterentwicklung des Geschäftskonzepts erneut teilnehmen. 

Newcomer des Jahres

Start-up des Jahres

Scale-up des Jahres

- im Jahr 2024 mindestens 10 Beschäftigte
- über einen Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Jahren ein durchschnittliches jährliches Wachstum von mehr als 10 % gemessen an der Beschäftigtenzahl oder am Umsatz

Von der Bewerbung bis zur Prämierung

Der Wettbewerbsablauf des Sächsischen Staatspreises für Gründen in der Übersicht.

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Schritt 1: Bewerbungsphase
5. November 2026 bis 17. Februar 2027

Im ersten Schritt des Wettbewerbs füllst du das Bewerbungsformular aus. Dieser vollständig digitale Prozess umfasst allgemeine Fragen zu deiner Innovation, dem Team sowie detaillierte Angaben zum Geschäftsmodell, zu Kundensegmenten und zum Wettbewerb.

Schritt 2: Prüfung & Juryzuordnung 
Mitte Februar 2027

Zum Start in die Bewertungsphase werden alle eingegangenen Bewerbungen von uns auf Vollständigkeit, Innovationsgehalt und Einhaltung der formalen Kriterien geprüft. Anschließend ordnen wir deine Einreichung drei passenden Juror/-innen zu, die das Projekt fachkundig bewerten. 

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Schritt 3: 1. Wertungsrunde
Mitte Februar bis Mitte März 2027

Jetzt erfolgt die Bewertung durch die unabhängige Jury. Jedes Mitglied bewertet drei Bewerbungen anhand einer Wertungsmatrix. 

Folgende Bewertungskriterien liegen zugrunde: 

  • Kundennutzen und Innovationsgehalt
  • Teamkonstellation und Umsetzbarkeit sowie
  • Kommerzialisierungs- und Marktpotenzial

Anhand des angegebenen Gründungsjahres in der Bewerbung werden die Teams/ Unternehmen den jeweiligen Kategorien zugeordnet. 
Aus den Bewertungen werden die punktbesten drei Einreichung einer jeden Kategorie für den Sächsischen Gründerpreis nominiert.

Schritt 4: Nominiertenbekanntgabe
Ende März 2027

Es wird spannend: Die Nominierten geben wir über unsere Social-Media-Kanäle, über unsere Webseite, als Pressemitteilung und per Mail bekannt.
Alle Nominierten werden in das futureSAX-Alumni-Netzwerk aufgenommen.

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Schritt 5: Nominiertenauftakttreffen
Anfang April 2027, online

Die Nominierten des Sächsischen Staatspreises für Gründen treffen sich in einem informativen Onlinetermin um sich kennenzulernen, über den weiteren Prozess informiert zu werden und Fragen zu stellen. 

Schritt 6: Pitchtraining
7. Mai 2026

Im Rahmen des Sächsischen Gründerforums in Dresden erhalten die Nominierten in Vorbereitung auf die 2. Wertungsrunde ein Pitchtraining mit einer/einem renommierten Kommunikationstrainer/-in.

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Schritt 7: 2. Wertungsrunde
21. April 2027, Dresden

In der zweiten Wertungsrunde präsentieren die Nominierten ihre Konzepte in jeweils zehnminütigen Kurzpräsentationen vor einem Fachgremium -  unter Vorsitz des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

Nach jeder Präsentationen folgt eine zehnminütige Fragerunde. Die Jury bewertet im Anschluss die Konzepte erneut nach o.g. Kriterien und legt die Preistragenden der einzelnen Kategorien sowie die Verteilung des Preisgeldes fest.

Schritt 8: Dreh der Nominiertenfilme 
Anfang April bis Anfang Juni 2027

Die Filmagentur significant.pictures produziert für jedes nominierte Team/ Unternehmen einen Imagefilm, in dem die beteiligten Personen und das Konzept vorgestellt werden, sowie ein Hochformatvideo, das die Idee selbst in den Fokus rückt. Beide Videos werden über die futureSAX-Kanäle veröffentlicht und können zusätzlich von den Nominierten selbst genutzt werden. Für die Terminabstimmung setzt sich das Filmteam mit euch individuell in Verbindung. 

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Schritt 9: Ausstellung der Innovation und Prämierung auf der Sächsischen Innovationskonferenz 2027
5. Juni 2027, Leipzig

Jede Innovation, deren Bewerbung zugelassen wurde, erhält einen kostenfreien Ausstellungsplatz auf der Sächsischen Innovationskonferenz 2027 in Dresden. Stellt euer Konzept den ca. 1500 Teilnehmenden vor! 

Am Abend findet die die #IK27 ihren feierlichen Höhepunkt mit der Prämierung der Preistragenden des Sächsischen Staatspreises für Gründen und Transfer 2027.