Gründungsförderung InnoStartBonus

Aus einer innovativen Idee eine Erfolgsstory machen!

Mit dem InnoStartBonus unterstützt der Freistaat Sachsen sächsische Gründerinnen und Gründer mit innovativen Geschäftsideen in der Phase vor und zu Beginn ihrer innovativen Existenzgründung. Auch Gründungen aus dem Nebenerwerb sind möglich.

InnoStartBonus Call 10

branchenübergreifend und technologieoffen

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Bewerbungsfrist 11.10.2023
Wertungsrunde 1 08.11.2023 (online)
Wertungsrunde 2 06./07.12.2023 (in Dresden)
Einreichung SAB bis 17.12.2023
Förderbeginn Februar 2024

Vorteile der Gründungsförderung InnoStartBonus

Barrierearme und unkomplizierte Unterstützung für Gründungen

Der InnoStartBonus versteht sich als barrierearme und unkomplizierte Unterstützung von innovativen Geschäftsideen mit einfacher Bewerbung und direktem Feedback.

Monatliche Förderung von 1.050,- € über 12 Monate

Bei der Gründungsförderung InnoStartBonus bekommen Sie über ein ganzes Jahr eine monatliche Förderung von 1.050,- €.

150,- € Bonus pro unterhaltspflichtigem Kind

Pro unterhaltspflichtigem Kind erhöht sich die monatliche Förderung um 150,- € zuzüglich zur Fördersumme von 1.050,- € pro Monat.

Wettbewerbsverfahren

Jede Bewerbung wird durch das Expertengremium eingeschätzt und bekommt ein intensives Feedback zur Geschäftsidee.

Betreuung durch futureSAX

Durch unsere kompetenten Projektmanager werden Sie vor, während und nach dem Bewilligungszeitraum mit Know-How und Kontakten unterstützt.

Erfolgsbeispiele der Gründungsförderung InnoStartBonus

Services und Dienstleistungen im Bereich Feuerlösch- und Rettungswesen, für Flughäfen, Behörden und luftfahrtspezifische Unternehmen weltweit.

Geförderte im Überblick

Geförderte der Sonderaufrufe im Überblick

Das Expertengremium bewertet die eingereichten Gründungen und gibt wertvolles Feedback, damit Gründungen in Sachsen erfolgreich werden.

Expertengremium im Überblick

Die Gründungsförderung InnoStartBonus verläuft in einem wettbewerblichen Verfahren. Dabei werden wir von einem vielseitigen und namhaften Expertengremium unterstützt, die ehrenamtlich die eingereichten Gründungskonzepte bewerten. Den Vorsitz hält Claudia Weber vom Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr inne. Vielen Dank für das tolle Engagement!

Die wichtigsten Fakten zum InnoStartBonus

Wo finde ich die Förderrichtlinie?

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für innovative Unternehmensgründungen vom 03.02.2022 (Förderrichtlinie InnoStartBonus)

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen fördert poten­zielle Gründe­rinnen und Gründer mit innova­tiven Geschäfts­ideen im Rahmen eines wettbe­werb­lichen Verfahrens nach Förder­aufruf. Eine Geschäftsidee gilt als innovativ, wenn diese der Reali­sierung von etwas Neuem mit Markt­po­tenzial dient oder eine Neuerung beinhaltet, die eine wesent­liche Verbes­serung von Produkten, Dienst­leis­tungen, Verfahren, Prozessen oder Geschäfts­mo­dellen mit einem gestei­gerten Kunden­nutzen hervorruft. Dies kann zum Beispiel eine Produkt- oder Dienst­leis­tungs­in­no­vation, eine Prozess- oder Verfah­rensin­no­vation oder eine Geschäfts­mo­del­lin­no­vation sein. Das neu gegründete Unter­nehmen muss seinen Sitz im Freistaat Sachsen haben.

Worauf kommt es an?

  • Gründerpersönlichkeit/ Gründerteam
  • Kundennutzen, Innovationsgehalt oder Neuartigkeit der Idee
  • Adressierter Markt, Wettbewerbssituation
  • Machbarkeit
  • Erlösmodell

Wie hoch ist die Förderung?

Die Gründungsförderung InnoStartBonus stellt einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 1050 € pro Gründer/-in zuzüglich Kinderbonus in Höhe von 150 € pro unterhaltspflichtigem Kind pro Monat dar.

  • Monatliche Auszahlung pro Gründer/-in für die Zeit vor der Gründung (max. sechs Monate)
  • Auszahlung der Raten in einer Summe für die Zeit nach der Gründung erst bei Nachweis der Gründung (bis max. zum zwölften Monat des Förderzeitraumes).
  • Sofern bis zum Ablauf des zwölften Monats nach der ersten Auszahlung kein Nachweis der Unternehmensgründung vorliegt, endet der Förderzeitrum ohne Auszahlung der summierten Schlussrate.

Wer zählt zum förderfähigen Personenkreis?

  • Zuwendungsempfänger sind natürliche Personen mit einem Alter von mindestens 18 Jahren, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben. Im Fall einer Teamgründung kann die Förderung auch mit Nebenwohnsitz im Freistaat Sachsen beantragt werden, solange mindestens ein Gründungsmitglied den Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen hat.
  • Gründungsteams können bis zu zwei Personen je Gründungsvorhaben gefördert werden (Beachtung des beruflichen Hintergrunds)
  • ausgeschlossen sind Zuwendungsempfänger des „Technologiegründerstipendiums“1
  • ausgeschlossen sind Personen, die eine Leistung nach § 137 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung –, in Verbindung mit einem nach den §§ 93, 94 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gewährtem Gründungszuschuss beziehungsweise nach § 7 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende –, in Verbindung mit einem nach § 16b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch gewährtem Einstiegsgeld in Anspruch nehmen

1 Zuwendungsempfänger und Zuwendungsvoraussetzungen gemäß Buchstabe C. II und III der ESF-Richtlinie „Unternehmensgründungen aus der Wissenschaft“ vom 26. Mai 2015 (SächsABl. S. 806), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 01. Dezember 2017 (SächsABl. SDr. S. 402)

Wie läuft die Durchführung im Bewilligungszeitraum ab?

Der Förder­zeitraum gliedert sich in zwei sechs­mo­natige Begleit­phasen. Die ausge­wählten und mit positivem Förderantrag beschie­denen Bewerber/-innen treten unmit­telbar nach Erhalt des Förder­be­scheids in die erste Phase ein. Sie werden im Rahmen der beglei­tenden Öffent­lich­keits­arbeit zum Modell­projekt InnoStar­tBonus bekannt­ge­geben und auf der futureSAX-Webseite vorge­stellt. Zu Beginn der ersten Förder­phase steht ein indivi­du­elles Auftakt­ge­spräch („Kick-off Gespräch“) bei futureSAX. Dabei werden den Gründenden die Möglich­keiten und Angebote der Innova­ti­ons­plattform erläutert und indivi­duell passende Empfeh­lungen zu Kontakten aus dem futureSAX-Netzwerk gegeben. Bereits in dieser Phase stehen den zukünf­tigen Gründenden alle Veran­stal­tungs­formate und Angebote von futureSAX zur Verfügung. Sie werden in die vorhan­denen Netzwerkak­ti­vi­täten einge­bunden.

Bevor die angehenden Gründe­rinnen und Gründer in die zweite Förder­phase eintreten, erfolgt ein „Follow-up Gespräch“ mit futureSAX. Ziel ist die Abstimmung der nächsten Meilen­steine für die zweite Förder­pe­riode. Die Teilnahme an den Begleit­ter­minen bestätigt futureSAX auf einem von der SAB bereit­ge­stellten Formblatt, das die Gründer bei selbiger einreichen. Spätestens nach sechs Monaten und folglich zum Abschluss der ersten Phase soll die Gründung (Gewer­be­an­meldung) erfolgen.

Die zweite Begleit­phase endet nach sechs Monaten mit einem „Wrap-up Gespräch“.

Was ist das Neue und Besondere am InnoStartBonus?

Der InnoStar­tBonus ist eine Verknüpfung von Wettbewerb mit Förderung. Mit dem Bewer­bungs- und Auswahl­ver­fahren sowie der Durch­führung des Modell­pro­jektes wurde die futureSAX GmbH vom Sächsi­schen Staats­mi­nis­te­riums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr beauf­tragt. Die Bewil­ligung erfolgt durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – innerhalb von vier Wochen. Eine weitere Beson­derheit ist, dass neben der monat­lichen Förderung in Höhe von 1050 € zur Umsetzung der innova­tiven Geschäftsidee vor und zu Beginn der Existenz­gründung, ein zusätz­licher monat­licher Kinder­bonus für die Dauer der Förderung in Höhe von 150 Euro pro unter­halts­pflich­tigem Kind gezahlt wird. Neu ist der vollständig digital umgesetzte Bewerbungsprozess von der Einrei­chung des Ideen­pa­pieres über die futureSAX-Website bis hin zur formalen Antrag bei der Sächsi­schen Aufbaubank - Förderbank.

Noch weiteren Wissensdurst?

Dann finden Sie hier den Flyer zum InnoStartBonus!

Ihr Ansprechpartner bei futureSAX

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Heinz H. Truckenbrodt

Senior Projektmanager

Gründungsphase & InnoStartBonus

Nach mehrjähriger Tätigkeit als internationaler Produktmanager eines globalen Automobilkonzerns absolvierte Heinz Truckenbrodt ein Masterstudium im Fachbereich Wirtschaftsingenieurwesen an der Technischen Universität Dresden und der Mid Sweden University mit den Themenschwerpunkten Corporate Development & Innovation sowie Leichtbau. Während dieser Zeit arbeitet er als Gründungsberater bei dresden|exists und machte sich als solcher im Bereich Business Development für Start-ups selbstständig. Seine Affinität zu digitalen Technologien und Geschäftsmodellinnovationen resultierten in einer Abschlussarbeit über die Digitale Transformation der Automobilindustrie. Darüber hinaus engagiert er sich seit mehreren Jahren ehrenamtlich in zwei Vereinen zur Kulturförderung. Kultur ist das Sichtwort: Mit jedem Tag die Gründungskultur in Sachsen stärken - das ist sein WHY.