Förderrichtlinie Business-Angel-Bonus

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Zuwendung in Form von Anlaufhilfen für junge kleine innovative Unternehmen

Das Förderprogramm „Business-Angel-Bonus“, das der Freistaat Sachsen zur Unterstützung von privatem Wagniskapital ins Leben gerufen hat, um innovative Gründungen mit Mitteln aus dem Just Transition Fund (JTF) zu fördern, ist ab sofort beantragbar. 

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • ​​​​​Zuwendung für Personalkosten und -ausgaben, Sach- und Investitionsausgaben
  • 50 % Förderquote / maximale Zuwendung 400.000 EUR

Was wird gefördert?

  • Startups können eine Zuwendung in Form eines bedingt rückzahlbaren Zuschusses erhalten, wenn sich private Investoren (Business Angels) mit Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Mitteln am Startup beteiligen. 

  • Gefördert werden Personalkosten und -ausgaben, Sach- und Investitionsausgaben die für den Aufbau oder die Fortentwicklung des Unternehmens notwendig sind. 

Wer wird gefördert?

  • Zuwendungsempfänger sind kleine, innovative Unternehmen (Startups) in der Rechtsform einer eingetragenen Personen- oder Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft, die ihren Sitz oder Betriebsstätte in den sächsischen Fördergebieten des Just Transition Fund (JTF) haben (Lausitzer Revier: Landkreise Bautzen und Görlitz; Mitteldeutsches Revier: Landkreise Nordsachsen, Leipzig und die Kreisfreie Stadt Leipzig sowie die Kreisfreie Stadt Chemnitz) und deren Eintragung ins Handelsregister höchstens fünf Jahre zurückliegt. 

  • Das Startup darf nicht börsennotiert sein, darf nicht durch einen Zusammenschluss oder aus der Übernahme der Tätigkeit eines anderen Unternehmens hervorgegangen sein und darf noch keine Gewinne ausgeschüttet haben. 

Welche Voraussetzungen sind zu beachten?

  • Das Startup muss gegründet sein.  

  • Investition durch Business Angel: Das Startup hat einen Beteiligungsvertrag zur Einlage „frischen“ Eigenkapitals oder eigenkapitalähnlicher Einlagen in Höhe von mindestens 50 000 Euro mit einem oder mehreren Business Angels abgeschlossen. 

  • Das Geschäftsmodell des Startups ist innovativ.  

  • Das Startup muss einen Beitrag zur ökologischen und zur sozialen Nachhaltigkeit entsprechend den Anforderungen der Förderrichtlinie leisten. 

Wie hoch ist die Förderung?

  • Die Zuwendung entspricht 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben und maximal der Höhe des eingebrachten Eigenkapitals oder der eigenkapitalähnlichen Einlage bis zu einem Betrag von 400.000 EUR. 

  • Die Zuwendung wird aus Mitteln des Just Transition Fund (JTF) gewährt. 

  • Es besteht eine Rückzahlungsverpflichtung der Zuwendung unter anderem für entnommene und nicht thesaurierte Gewinne (handelsrechtlicher Jahresüberschuss) innerhalb von 5 Jahren nach Bewilligung. Der Rückzahlungsbetrag pro Jahr (Geschäftsjahr) beträgt 50 % des entnommenen handelsrechtlichen Jahresüberschusses. Die Rückzahlungsverpflichtung beginnt ab einem Rückzahlungsbetrag von 2.500 EUR. Die Rückzahlungsverpflichtung ist auf die Höhe der erhaltenen Zuwendung begrenzt. 

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

  • Anträge auf Förderung sind vom Startup innerhalb von zwei Monaten nach Unterzeichnung des mit dem Business Angel geschlossenen Beteiligungsvertrags bei der Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) als der zuständigen Bewilligungsstelle einzureichen.  

  • Der Förderantrag ist über das Förderportal zu stellen. Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigung zum Eingang Ihres Antrages und die Information, wann Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen dürfen. 

Formulare & Downloads

Noch weitere Fragen?

Q&A zum Business Angel Bonus

In unserem Innovation-Konkret vom 2. August 2023 stellten Claudia Weber (Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr), Susann Röher (Sächsische Aufbau- und Förderbank - SAB -) und Dr. Ute Günther (Vorstand Business Angels Deutschland e. V. (BAND)) das Förderprogramm zum Business Angel Bonus vor und gaben Antworten auf die Fragen der Teilnehmenden. Das Q&A stellen wir Ihnen hier als Videomitschnitt zur Verfügung. 

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Marco Schnell

Projektmanager

Kapitaltransfer: Business Angel

Abwechslungsreichtum - steht über der Vita des ehemaligen Bankers. Denn nach einer Zusatzausbildung in den kreativen Künsten in Südafrika machte sich Marco Schnell als Kreativ-Trainer in Mecklenburg selbstständig. Weitere Auslandserfahrungen sammelte er später in zweijährigen interkulturellen Studien in Argentinien und Chile. Sein Interesse an fremden Kulturen und Sprachen, sowie dem Verbinden von Menschen führte ihn danach zurück nach Deutschland, wo er als Projektmanager einen Verein in der Zusammenführung von Flüchtlingsfamilien auf europäischer Ebene unterstützte.

Aus privaten Gründen zog es ihn im Anschluss nach Leipzig. Hier kam er in Kontakt mit der sächsischen Start-up-Welt. Mit seinen kommunikativen Fähigkeiten war der Brückenbauer in drei Start-ups abwechselnd für Kommunikation, Vertrieb, HR und Business Development verantwortlich, bevor er seine letzte Position als Head of Marketing aufnahm.

Sportlichen Ausgleich bieten ihm abwechselnd die Boulderwand, das Schwimmbecken, das Fahrrad und für den Fingersport: sein Klavier.

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