Kurzfristige Hilfsangebote Corona-Pandemie

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Kurzfristige Hilfsangebote im Zuge der Corona-Pandemie

Die aktuelle Situation um das Corona/Covid-19-Virus trifft sächsische Unternehmen. Eine Reihe von kurzfristigen Unterstützungsmaßnahmen stellen Bund und Länder zur Verfügung bzw. erarbeiten gegenwärtig spezielle Programme. Nachfolgend werden eine Auswahl der sächsischen und bundesweiten Maßnahmen zusammengefasst. Detailinformationen sowie den aktuelle Umsetzungsstand finden sich auf den jeweiligen Unterseiten.

Sächsische Hilfsangebote

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Das Staatsministerium hat zahlreiche Aktivitäten initiiert, um sächsischen Gründungen und Unternehmen in dieser Zeit unter die Arme zu greifen. Über die KfW, Landesförderbanken und Bürgschaftsbanken kann die Liquidität abgesichert werden. Auch für das Thema Kurzarbeitergeld, Entschädigungszahlungen für Verdienstausfall und weitere Instrumente stehen wichtige Informationen zur Verfügung.

Weitere Informationen

Das Programm "Sachsen hilft sofort" unterstützt Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten mit zinslosen Darlehen in einer maximalen Höhe von 100.000,- €. Diese Regelung ist am 15.04.2020 in Kraft getreten. Anträge konnten bis zum 30.06.2020 bei der SAB gestellt werden.

Weitere Informationen

Die Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen hat diesbezüglich häufig gestellte Fragen und die Antworten des SMWA auf Ihrer Seite dargestellt.

Weitere Informationen

 

Bürgschaftsbank

Die Bürgschaftsbank Sachsen folgte der angekündigten bundesweiten Maßnahmen. Folgende Maßnahmen werden umgesetzt:

  • Erhöhung der maximalen Bürgschaftshöhe auf 2,5 Mio. EUR
  • Beschleunigung des Bewilligungsprozesses
  • Verbürgung von bis zu 90% der Kredithöhe (Bisher 60%)
  • Zusagen von „Express-Liquiditäts“-Bürgschaften bis 500.000 EUR innerhalb eines Arbeitstages

Die Soforthilfe wurde umfangreich abgefragt. Bereits nach 2 Wochen konnte die Bürgschaftsbank Sachen bereits die 100. Expressbürgschaft vergeben.Alle Informationen zu den Hilfsprogrammen und Unterstützungsangeboten der Bürgschaftsbank Sachsen gibt es unter www.bbs-sachsen.de.

 

Sächsische Aufbaubank - Förderbank

Die Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB) bietet allgemeine Informationen über die Unterstützungsangebote des Freistaats an. Für sächsische Unternehmen, die wirtschaftlich von der Corona-Pandemie betroffen sind, hat die SAB eine Hotline erstellt, die unter der Telefonnummer 0351 4910-1100 erreichbar ist.

Einen Überblick über alle Soforthilfe-Maßnahmen finden Sie hier.

 

Landesdirektion Sachsen

Ergeht von den Gesundheitsämtern ein Beschäftigungsverbot oder eine Quarantäne, können Beschäftigte von Unternehmen und Selbstständige für den Verdienstausfall eine Entschädigung von der Landesdirektion Sachsen erhalten.

Weitere Informationen

 

Weitere Hinweise 

Der Freistaat Sachsen hat eine Corona-Hotline eingerichtet. Unter 0800 – 1000 214 ist diese von Montag bis Sonntag 8 bis 18 Uhr  erreichbar.

Auf der Website corona.sachsen.de hat der Freistaat Sachsen alle Informationen rund um die Corona-Pandemie in Sachsen bereitgestellt. Von den amtlichen Bekanntmachungen und Regularien wie die Corona-Schutz-Verordnung über die umfangreichen Hilfs- und Unterstützungsangebote für Selbstständige, Start-ups und Unternehmen bis hin zu aktuelle Infektions- und Fallzahlen, wichtige Telefonnummern und Ansprechpartnern, Kinderbetreuung und Schulen, Handlungsempfehlung und Hygienehinweise sind Informationen aus allen Bereichen hinterlegt.

Auch beim Thema Steuern gibt es viele Möglichkeiten: Zinslose Steuerstundungen können bei den Finanzämtern formlos beantragt werden. Außerdem kann die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für das Jahr 2020 nachträglich auf Null Euro reduziert werden. Bereits getätigte Zahlungen können damit erstattet oder verrechnet werden.

Weitere Informationen

Bundesweite Unterstützungsangebote

Maßnahmen der Bundesregierung zur Unterstützung der Wirtschaft

Einen Überblick über alle Hilfsmaßnahmen des Bundes gibt es hier:

Weitere Informationen

 

Bundesverband Deutsche Startups e.V.

Der Startup-Verband hat wichtige Informationen und Best-Practices für Start-ups gesammelt und aufgelistet.

Weitere Informationen

 

KfW

Die durch die Bundesregierung beschlossene Maßnahmen umfasst auch die KfW, die Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise durch Kredite für die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität unterstützt. Dazu werden bestehenden Programme angepasst bzw. erweitert – insbesondere durch eine erhöhte Haftungsübernahme durch die KfW sowie den Einbezug auch von Großunternehmen in die Programme.

Weitere Informationen

 

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Das BMAS beleuchtet insbesondere die arbeitsrechtlichen Auswirkungen und die hat die Antworten auf häufige Fragen hinterlegt. Speziell die Fragen zu Homeoffice, Kurzarbbeitergeld, Entgeltfortzahlung oder die Kinderbetreuung werden hier umfangreich beantwortet.

Weitere Informationen

Außerdem hat das BMAS einen Corona-Hilfe-Lotsen zur Verfügung entwickelt.

 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Bis zum 31. Dezember 2020 ist Insolvenzantragspflicht ausgesetzt.

Weitere Informationen

 

Bundesagentur für Arbeit

Alles Wichtige zum Thema Kurzarbeitergeld hat die Bundesagentur für Arbeit nochmal im Detail zur Verfügung gestellt. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt 60% des Nettolohns von Arbeitnehmern, die in Kurzarbeit geschickt werden. Bei Arbeitnehmern mit Kind sind es 67%. Die Erleichterungen treten rückwirkend zum 1. März in Kraft und werden rückwirkend ausgezahlt. Die gesetzliche Bezugsdauer beträgt 12 Monate. Sie kann durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf bis zu 24 Monate verlängert werden.

Weitere Informationen

Wenn bei Solo-Selbstständigen oder Personen in freiberuflicher Tätigkeit die Gewinne zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht mehr reichen, ist der Bezug von ALG-II-Leistungen möglich. Die Anträge sind formlos möglich, die Leistungen werden bis zu 6 Monate gestellt.

Weitere Informationen (PDF, 272 kb)

 

Förderdatenbank des Bundes, der Länder und EU

Zum Stichwort "Corona-Hilfe" gibt es über 240 Fördermöglichkeiten für Existenzgründer/-innen und Unternehmen.

Weitere Informationen

 

PricewaterhouseCoopers

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers hat ein umfangreiches Factsheet für Start-ups und KMUs mit Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung in der aktuellen Lage erstellt. Von Krankenkassen und Finanzämter über die Bundesagentur für Arbeit bis hin zu Bürgschaftsbanken, KfW sowie Aktivitäten von Bund und Ländern steht hier allerhand Wissenswertes zu Voraussetzungen, Beantragung, etc.

Weitere Informationen

 

Business Angels Netzwerk Deutschland e.V.

Auch das BAND hat eine wertvolle Stoffsammlung an Hilfs- und Unterstützungsangeboten zusammengesammelt. Darin sind z.B. Links zu Rechtstipps, Programme und aktuelle Entwicklungen enthalten.

Weitere Informationen

Besteuerung der Corona-Soforthilfen

Je nach Art der Soforthilfe, können diese, insbesondere nicht-rückzahlbare Zuschüsse, zu versteuern sein. Konsultieren Sie daher am besten Ihre(n) Steuerberater/-in. Eine erste Einschätzung der Sachlage gibt Steuerexperte Prof. Dr. Hans-Jörg Fischer der FOM Hochschule.

Weitere Informationen

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