Steuerliche Forschungsförderung nimmt Fahrt auf

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Steuerliche Forschungsförderung nimmt Fahrt auf

Bis zu einer Million Euro Forschungszulage sind möglich.

Gute Nachrichten aus dem Bereich der Innovationsförderung. Forschende Unternehmen können jetzt ihre Forschungsvorhaben für die steuerliche Forschungszulage zertifizieren lassen. Mit der Bescheinigungsstelle Forschungszulage prüft eine fachkundige Stelle, ob das Vorhaben dem Forschungszulagengesetz entspricht. Bis zu einer Million Euro können Unternehmen erhalten, die in Forschung und Entwicklung investieren.

Grundsätzlich sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen im Sinne des Einkommensteuer- und des Körperschaftsteuergesetzes, soweit sie Einkünfte nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes erzielen – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche –  anspruchsberechtigt.

Nicht direkt förderfähig sind dagegen Hochschulen, Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Diese profitieren aber indirekt durch Auftragsforschung, denn die steuerliche Forschungsförderung gilt nicht nur für für eigenbetriebliche Forschung, sondern auch für Auftragsforschung sowie Forschung als Kooperation mit einem oder mehreren anderen Unternehmen oder mit einer oder mehreren Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (z. B. außeruniversitäre Forschungseinrichtungen). Wie gut das in Sachsen bereits funktioniert, zeigen nicht nur die Nominierten des Sächsischen Innovationspreises, sondern auch die Modellhaften Transferbeispiele der Sächsischen Transfer Roadshow, welche die Teilnehmenden am Sächsischen Transferpreis näher vorstellt.

Steuerlich begünstigt sind dabei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben), soweit sie einer oder mehreren der Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zuzuordnen sind. Bei der Zuordnung verschiedener Tätigkeiten zu den einzelnen Kategorien werden die Definition der Allgemeinen Gruppen­frei­stellungs­verordnung (AGVO) sowie Beispiele und Erläuterungen des Frascati-Handbuchs der OECD herangezogen.

Die Anerkennung der Forschungsaufwendungen - die auch Arbeitnehmerlöhne umfassen können - kann jetzt im zentralen Portal https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/ beantragt werden. Daraufhin erfolgt dann durch die zuständige Stelle eine Prüfung und Einordnung.

Ihr Ansprechpartner bei futureSAX

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Michael Kelber

Senior Projektmanager

Technologietransfer

Nach seinem Studium der Architektur war Michael Kelber mehrere Jahre als Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Transferbereich zwischen Wissenschaft und Innovation an der Wissensarchitektur – Laboratory of Knowledge Architecture der Technischen Universität Dresden tätig. Schwerpunkt seiner Forschung und Lehre lag auf den Gebieten des Wissensmanagements und Entrepreneurships sowie der Methodenvermittlung zur Entwicklung von Geschäftsideen und der Ausschöpfung von Innovationspotentialen. Parallel dazu begleitete Herr Kelber ein vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziertes Forschungsprojekt zum Aufbau und zur Vertiefung von Innovationskapazitäten im sächsisch-polnischen Grenzraum. Durch die Teilnahme an internationalen Forschungskonferenzen und dem Akademischen Austausch mit der Waseda Universität in Tokyo sind Herrn Kelber kulturübergreifende Herangehensweisen und Verfahren zur Entwicklung von Forschungsprojekten und Geschäftsideen vertraut. In seiner Freizeit unterstützte er zuletzt in einer aktiven Rolle die Vorbereitungsphase einer Ausgründung und engagiert sich als Ordentliches Mitglied beim Filmverband Sachsen. 

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