Der Sächsische Gründerpreis sucht innovative Ideen und Geschäftskonzepte, unabhängig davon, ob diese Ideen bereits am Markt umgesetzt sind oder noch realisiert werden.
Die Bewerbungen für den Sächsischen Gründerpreis 2026 werden im Zeitraum vom 30. Oktober 2025 bis zum 25. Februar 2026, 23:59 Uhr ausschließlich über das bereitgestellte Onlineformular entgegengenommen. Sie können die Bewerbung in deutscher als auch in englischer Sprache einsenden.
Nach dem finalen Absenden kann die Bewerbung nicht mehr bearbeitet werden, auch Datenanhänge können nicht mehr hinzugefügt werden.
Nach Bewerbungsschluss werden die Einreichungen auf Innovationsgehalt und die Einhaltung der formalen Teilnahmekriterien geprüft.
Alle zugelassenen Bewerbungen gehen an die Jury der ersten Wertungsrunde, die die Konzepte anhand einer Punkteskala bewerten. Aus ihren Bewertungen ergibt sich für jede Kategorie ein Ranking. Die je drei besten Teams/Unternehmen werden als Nominierte Anfang April bekanntgegeben.
Diese Finalisten pitchen ihr Geschäftskonzept dann vor der Jury der zweiten Wertungsrunde. Diese bestimmt die Preistragenden, welche zur Prämierung im Rahmen der Sächsischen Innovationskonferenz bekanntgegeben werden.
Die Bewertung erfolgt nach den folgenden Kriterien:
- Kundennutzen und Innovationsgehalt
- Teamkonstellation und Umsetzbarkeit
- Kommerzialisierungs- und Marktpotenzial
Weitere Details zum Ablauf finden Sie hier.
Der Sächsische Gründerpreis wird in drei Kategorien vergeben.
- Newcomer des Jahres: für Unternehmen/ Teams mit Gründungszeitpunkt ab 1. Januar 2025 bis geplante Gründung spätestens Ende 2026
- Start-up des Jahres: für Unternehmen mit Gründungsjahren 2021 - 2024
- Scale-up des Jahres: für Unternehmen mit Gründungszeitpunkt zwischen 2016 und 2020
Nein, die Kategorien ergeben sich aus dem angegebenen Gründungsjahr, alle Unternehmen werden automatisch in die richtige Kategorie zugeordnet. Für alle gilt das gleiche Bewerbungsformular.
Als Gründungsdatum zählt die Eintragung im Handelsregister bzw. der Zugang der Bestätigung des Finanzamtes, wenn nicht eintragungspflichtig.
Bei in der Vergangenheit erfolgten Umfirmierungen oder Übernahmen, bei denen der Geschäftszweck bestehen blieb, zählt der Gründungszeitpunkt der alten Unternehmung.
Ist der Geschäftszweck verändert worden, zählt der Zeitpunkt der veränderten Firmierung als Gründungsdatum.
Ja, teilnahmeberechtigt für den Sächsischen Gründerpreis sind Einzelpersonen, Gründungsteams und Unternehmen, die ihren (bei noch nicht erfolgter Gründung geplanten) Unternehmenssitz in Sachsen haben.
Unterhält ein Unternehmen mit Sitz außerhalb Sachsens Zweigstellen oder Niederlassungen im Freistaat, ist die Teilnahme am Wettbewerb möglich, sofern diese in Sachsen als Rechtsform eingetragen sind.
Die Jurylisten werden ab Ende 2025 veröffentlicht und fortlaufend ergänzt. An dieser Stelle sind die Übersichten dann verlinkt.
Ja, man kann erneut teilnehmen, sofern eine deutliche Weiterentwicklung des Geschäftsmodells angegeben werden kann - entsprechende Beschreibungsmöglichkeit findet sich im Bewerbungsformular.
Wenn Sie schon einmal beim Sächsischen Gründerpreis (inkl. der Sonderpreise), Transferpreis oder Innovationspreis platziert oder ausgezeichnet worden sind, können Sie mit einem neuen Geschäftskonzept teilnehmen, eine Weiterentwicklung reicht hier nicht aus.
Für den Sonderpreis der NextGen werden unter allen Einreichungen die Unternehmen/ Teams berücksichtigt, deren ältestes Mitglied zum Bewerbungszeitpunkt nicht älter als 21 Jahre ist. Eine entsprechende Abfrage ist im Bewerbungsformular verankert. Für den Sonderpreis gibt es kein gesondertes Bewerbungsformular und auch keine separate Jury. Ausgezeichnet wird das punktbeste Team. Zu gewinnen gibt es einen hochwertigen Sachpreis.