Steuern & Finanzen: Änderungen 2020
Steuern und Finanzen 2020: Die wichtigsten Änderungen
Das Jahr 2020 hält interessante Änderungen für Arbeitnehmer/-innen und Existenzgründer/-innen bereit. Mit dem 1. Januar 2020 treten steuerliche Änderungen in Kraft. Eine Regelung ist speziell für Existenzgründerinnen und -gründer sehr wichtig. futureSAX fasst die wichtigsten Regelungen zusammen.
Freibeträge, Verpflegungspauschalen und Co.:
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen hat neue steuerliche Regelungen bekannt gegeben, die mit dem 1. Januar 2020 in Kraft treten. So gab das Ministerium bekannt, dass die Grundfreibeträge für Alleinstehende von 9.168,- € auf 9.408,- € und für Verheiratete auf 18.816,- € steigen. Außerdem wurden die Freibeträge für Kinder von 7.620,- € auf 7.812,- € angehoben.
Auch die Verpflegungspauschalen für auswertige Tätigkeiten steigen. Für eine achtstündige Abwesenheit steigt die Pauschale von 12,- € auf 14,- €, für eine ganztägige Abwesenheit von 24,- € auf 28,- €. Diese Beträge können vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt bzw. durch den Arbeitnehmer in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Das ändert sich für Existenzgründer
Bisher forderte das Finanzamt noch individuell auf, um den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" einzureichen. Das ändert sich allerdings nun: Um die Angaben zu den persönlichen Verhältnissen, zum Unternehmen und zu den zu erwartenden Einkünften bzw. Umsätzen an das Finanzamt zu übermitteln, müssen Existenzgründerinnen und -gründer, die einen Betrieb eröffnen oder eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, künfitg innerhalb eines Monats diesen Fragebogen selbstständig an das Finanzamt übermitteln. Die Übermittlung ist ab 2020 über das Online-Portal "Mein ELSTER" unkompliziert elektronisch möglich.
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Infotelefon der sächsischen Finanzämter
Weitere Informationen gibt es in der offiziellen Pressemitteilung vom 27.12.2019 vom Sächsischen Staatsministerium der Finanzen. Für weitere Fragen steht außerdem das Info-Telefon der sächsischen Finanzämter zur Verfügung. Unter 0351-7999 7888 ist es von Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und am Freitag von 8 bis 12 Uhr erreichbar.