Bewerbungsphase für Sonderaufruf 1 des ISB abgeschlossen

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Bewerbungsphase für den Sonderaufruf 1 des InnoStartBonus ist abgeschlossen

Mit sachsenweit 35 eingereichten Ideen für Soziales Unternehmertum sowie Kultur- und Kreativwirtschaft endet der erste Sonderaufruf des InnoStartBonus.

Mit der Gründungsförderung InnoStartBonus unterstützt der Freistaat Sachsen sächsische Gründerinnen und Gründer mit innovativen Geschäftsideen in der Phase vor und zu Beginn ihrer innovativen Existenzgründung. Der erste Sonderaufruf richtete sich an innovative Geschäftsideen im Bereich Kultur- und Kreativwirtschaft und sozialem Unternehmertum. 35 Ideen wurden eingereicht.

Bewerbungsphase des ersten Sonderaufrufs auf Grundlage von neuer Richtlinie InnoStartBonus 

Parallel zum aktuellen branchenübergreifendem Call 8 lief vom 7. bis zum 28. Juli 2022 der erste Sonderaufruf. Dieser richtet sich an potenzielle Gründerinnen und Gründer aus Sachsen mit innovativer Geschäftsidee speziell im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie sozialem Unternehmertum und dem Ziel einer tatsächlichen Unternehmensgründung mit Gewinnerzielungsabsicht innerhalb von zwölf Monaten. 

Von 82 Interessierten gingen bis zum Bewerbungsschluss insgesamt 35 Gründungskonzepte aus acht Branchenbereichen ein, wobei 17 Einreichungen dem Bereich Kultur- und Kreativwirtschaft und 18 dem sozialen Unternehmertum zuzuordnen sind. Hinter den eingereichten Geschäftsideen stehen 20 Einzelgründungen und 15 geplante Teamgründungen aus ganz Sachsen.  65,7 Prozent der Konzepte reichten Gründerinnen bzw. Teams mit mindestens einem weiblichen Teammitglied ein. Die Ideen- und Geschäftskonzepte verteilen sich auf die verschiedensten Regionen Sachsens. Davon sind 65 Prozent der Bewerbungen aus dem urbanen und 35 Prozent aus dem ländlichen Raum.  

„Eine funktionierende Start-up-Kultur ist für jeden Standort, der wettbewerbsfähig bleiben will, essenziell. Erfolgreiche Unternehmensgründungen stärken die Innovationsfähigkeit, schaffen zukunftsfähige Arbeitsplätze und gute Einkommen. Mehr als zwei Drittel der für die kürzlich vorgestellte Gründerstudie befragten sächsischen Start-ups sehen künftig große Herausforderungen bei der Gewinnung von Fachkräften. Wer seine soziale Verantwortung wahrnimmt, kann qualifizierte Fachkräfte binden und gewinnen – und besitzt so einen Wettbewerbsvorteil.

Deshalb freue ich mich über die große Resonanz auf unseren ersten Sonderaufruf. Gerade die sächsische Kultur- und Kreativwirtschaft besitzt ein enormes Potenzial. Rund 71.000 Menschen sind in dieser Branche beschäftigt – in der Automobilindustrie sind es rund 95.000. Diese Zahlen allein zeigen schon die Bedeutung der Kreativen für den Freistaat. Ich wünsche den Gründerinnen und Gründern viel Erfolg im weiteren Bewerbungsverfahren und hoffe, dass aus unserem Sonderaufruf viele erfolgreiche Geschäftskonzepte entstehen.“

Martin Dulig, Sächsischer Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Erster inhaltlich spezifizierter Sonderaufruf 

Der erste Sonderaufruf auf Grundlage der Förderrichtlinie InnoStartBonus zeichnet sich durch folgende inhaltliche Spezifizierung aus: 

Die Kultur- und Kreativwirtschaft umfasst diejenigen Kultur- und Kreativunternehmen, die erwerbswirtschaftlich orientiert sind und sich mit der Schaffung, Produktion, Verteilung und/oder medialen Verbreitung von kulturellen/kreativen Gütern und Dienstleistungen befassen.   

Das primäre Ziel von sozialem Unternehmertum ist die Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen. Dies wird durch kontinuierliche Nutzung unternehmerischer Mittel mit Gewinnerzielungsabsicht erreicht und resultiert in neuen und innovativen Lösungen. Durch steuernde und kontrollierende Mechanismen wird sichergestellt, dass die gesellschaftlichen Ziele intern und extern gelebt werden. 

„Wir freuen uns über die Vielzahl der eingereichten Gründungskonzepte aus der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie im Bereich Social Entrepreneurship. Den potenziellen Gründerinnen und Gründern wünschen wir für den nun anstehenden Auswahlprozess viel Erfolg!“ 

Marina Heimann, Geschäftsführerin futureSAX GmbH

Mehrstufiges Bewertungs- und Auswahlverfahren  

Mit dem Ende des Bewerbungszeitraumes folgt die Bewertungsphase, in welcher das vom SMWA berufene Fachgremium aus Expertinnen und Experten die eingereichten Konzepte in einem mehrstufigen Auswahlverfahren bewertet.  

Zunächst erfolgt die Bewertung der online eingereichten Ideenpapiere durch regionale Teilgruppen des Fachgremiums. Anschließend stellen die Teams bzw. Einzelgründende in einem dreiminütigen Pitch (online) am 10. August 2022 ihr Geschäftsidee und sich selbst mit ihren Kernkompetenzen vor. Die regionalen Teilgruppen ernennen dann die Finalistinnen und Finalisten, die ihre Geschäftsidee am 18. August 2022 in Dresden im Rahmen eines siebenminütigen Pitches präsentieren und sich den Fragen des Gremiums stellen. 

Im Ergebnis wird das Votum zur Förderwürdigkeit vergeben, mit welchem die Ideengebenden ausgewählten potentiellen Gründerinnen und Gründer schließlich ihren formalen Antrag fristgerecht bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – bis spätestens 26. August 2022 einreichen können. Der Förderbeginn ist ab Oktober 2022 geplant. futureSAX begleitet dabei die Gründungsinteressierten im Bewerbungs- und Förderzeitraum individuell.  

Branchenübergreifender Call 8 und zweiter Sonderaufruf im Handwerk ab Mitte August.  

Bis zum 2. November 2022 haben Gründungsinteressierte die Möglichkeit, sich für den aktuellen CALL 8 des InnoStartBonus zu bewerben. Vom 11. August 2022 bis 1. September 2022 findet parallel der zweite Sonderaufruf mit dem Fokus Handwerk - basierend auf der der Förderrichtlinie InnoStartBonus - statt.

Bewerbung InnoStartBonus

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Für alle Fragen zur Gründungsförderung InnoStartBonus und der Bewerbung steht Ihnen unser Projektmanager Gründen Heinz Truckenbrodt gerne zur Verfügung. 

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