InnoStartBonus Sonderaufruf 3

InnoStartBonus Sonderaufruf 3: 23 Bewerbungen eingegangen

Mit sachsenweit 23 eingereichten Gründungsideen endet der Sonderaufruf 3 des Innostartbonus „Tourismus und Gastgewerbe insb. im ländlichen Raum“.

Mit dem InnoStartBonus unterstützt der Freistaat Sachsen sächsische Gründerinnen und Gründer mit innovativen Geschäftsideen in der Phase vor und zu Beginn ihrer innovativen Existenzgründung. Auch Gründungen aus dem Nebenerwerb sind möglich. Am 8. Februar endete der dritte, an innovative Geschäftsideen aus dem Tourismus- und Gastgewerbe gerichtete, Sonderaufruf.

Dritter Sonderaufruf auf Grundlage der Richtlinie InnoStartBonus 

Auf Grundlage der Förderrichtlinie InnoStartBonus lief parallel zum branchenübergreifendem Call 9 vom 11. Januar bis zum 8. Februar 2023 der dritte Sonderaufruf. Dieser richtet sich an potenzielle Gründerinnen und Gründern sachsenweit mit innovativer Geschäftsidee speziell im Bereich Tourismus- und Gastgewerbe im ländlichen Raum und dem Ziel einer tatsächlichen Unternehmensgründung mit Gewinnerzielungsabsicht innerhalb von zwölf Monaten. 

Von 33 Gründungsinteressierten wurden insgesamt 23 Gründungskonzepte aus fünf verschiedenen Branchen eingereicht. Zwei Drittel der Konzepte wurden von Gründerinnen bzw. Teams mit mindestens einem weiblichen Teammitglied eingereicht. Hinter den innovativen Geschäftsideen stehen diesmal 10 geplante Teamgründungen und 13 Einzelgründungen aus ganz Sachsen, wobei drei Konzepte aus den Städten Leipzig, Dresden und Chemnitz und 20 weitere Gründungsideen aus dem ländlichen Raum zu verzeichnen sind. Zwei dieser Einreichungen können nicht berücksichtigt werden, weil sie die formalen Förderkriterien nicht erfüllen. 

Wettbewerbliches Auswahlverfahren regional geprägt  

Mit dem Ende des Bewerbungszeitraumes folgt die Bewertungsphase, in welcher das vom SMWA berufene Fachgremium aus Expertinnen und Experten die eingereichten Konzepte in einem wettbewerblichen Auswahlverfahren bewertet.  

Am 21. März 2023 präsentieren die Bewerberinnen und Bewerber im Rahmen eines siebenminütigen Pitchs präsentieren ihre Idee und stellen sich den Fragen des Gremiums. 

Im Ergebnis gibt das Gremium, unter Leitung von Claudia Weber, Leiterin des Referates Mittelstandsfinanzierung, Bürgschaften und Existenzgründungen im Wirtschaftsministerium, ein Votum zur Förderwürdigkeit ab, mit dem die ausgewählten potentiellen Gründerinnen und Gründer schließlich ihren formalen Antrag online bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – bis spätestens 31. März 2023 stellen können. Der Förderbeginn ist ab Mai 2023 vorgesehen. Die Förderung erstreckt sich über einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten. futureSAX, die Innovationsplattform des Freistaates Sachsen, begleitet dabei die Gründungsinteressierten im Bewerbungs- und Förderzeitraum individuell. 

Branchen- und themenoffener Call 9 läuft parallel 

Seit dem 3. November 2022 und noch bis zum 10. Mai 2023 können Gründende ihre innovative Geschäftsidee branchen- und themenoffen im Call 9 einreichen. Bei erfolgreicher Teilnahme am Wettbewerb ist hier die Förderung ab August 2023 vorgesehen. 

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