InnoStartBonus Sonderaufruf 3 beginnt am 11. Januar 2023

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InnoStartBonus Sonderaufruf 3 beginnt am 11. Januar 2023

Speziell für Tourismus und Gastgewerbe insbesondere im ländlichen Raum

Bewerbungsschluss ist der 8. Februar 2023

Mit dem InnoStartBonus unterstützt der Freistaat Sachsen sächsische Gründerinnen und Gründer mit innovativen Geschäftsideen in der Phase vor und zu Beginn ihrer innovativen Existenzgründung. Auch Gründungen aus dem Nebenerwerb sind möglich. Jetzt startet der dritte Sonderaufruf und richtet sich an innovative Geschäftsideen aus dem Tourismus und Gastgewerbe speziell im ländlichen Raum.

Dritter Sonderaufruf auf Grundlage von neuer Richtlinie InnoStartBonus 

Parallel zum branchenübergreifenden Call 9 der Gründungsförderung InnoStartBonus läuft ab dem 11. Januar 2023 der dritte Sonderaufruf. Dieser basiert auf der Förderrichtlinie InnoStartBonus vom 3. Februar 2022 und richtet sich an potenzielle Gründerinnen und Gründer sachsenweit mit innovativen Konzepten aus Tourismus und Gastgewerbe, insbesonderen im ländlichen Raum zum Transformationsprozess beitragen. Ziel ist die tatsächliche Unternehmensgründung mit Gewinnerzielungsabsicht innerhalb von zwölf Monaten.

Bis zum 8. Februar 2023 haben Gründungsinteressierte die Möglichkeit, sich mit ihrer innovativen Geschäftsidee unter futuresax.de/InnoStartBonus für den InnoStartBonus zu bewerben.

Sowohl die Förderhöhe als auch der Kinderbonus wurden auf 1.050 Euro bzw. 150 Euro erhöht. Eine Nebentätigkeit kann nun bis zu einer Höhe von 20 Wochenarbeitsstunden erfolgen.

Allgemeine Informationen zur Bewerbung

Allgemeine Informationen zu den Bewerbungsvoraussetzungen werden im Online-Tutorial zum InnoStartBonus zusammengefasst. Individuelle Fragen zu den Bewerbungsvoraussetzungen und zum Sonderaufruf werden am nachfolgenden Termin geklärt: 

  • Bewerbenden Q&A I für individuelle Fragen zum InnoStartBonus

24.01.2023 | 16:00 – 17:00 Uhr | Online 

Bewerbung InnoStartBonus

Machen Sie aus Ihrer Idee eine Erfolgsstory!

Bewerben Sie sich bis zum 8. Februar für den Sonderaufruf

Geben Sie ihre E-Mail ein. Anschließend wird geprüft, ob sie bereits einen futureSAX-Account besitzen. Nur mit gültigen Account ist eine Teilnahme möglich.

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Mehrstufiges Bewertungs- und Auswahlverfahren  

Mit dem Ende des Bewerbungszeitraumes folgt die Bewertungsphase, in welcher das vom SMWA berufene Fachgremium aus Expertinnen und Experten die eingereichten Konzepte in einem mehrstufigen Auswahlverfahren bewertet.  

Zunächst erfolgt die Bewertung der online eingereichten Ideenpapiere durch regionale Teilgruppen des Fachgremiums. Anschließend stellen die Teams bzw. Einzelgründende in einem kurzen Pitch (online) am 8. März 2023 sich selbst und ihre Kernkompetenzen vor. Die regionalen Teilgruppen ernennen dann die Finalistinnen und Finalisten, die ihre Geschäftsidee am 21. März 2023 in Dresden im Rahmen eines siebenminütigen Pitches präsentieren und sich den Fragen des Gremiums stellen. 

Im Ergebnis wird das Votum zur Förderwürdigkeit vergeben, mit welchem die ausgewählten potenziellen Gründerinnen und Gründer schließlich ihren formalen Antrag fristgerecht bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – bis spätestens 31. März 2023 einreichen können. Der Förderbeginn ist ab Mai 2023 geplant. futureSAX begleitet dabei die Gründungsinteressierten im Bewerbungs- und Förderzeitraum individuell.  

Alle Informationen zu den Teams und den einzelnen Förderaufrufen der ersten vier von den insgesamt sechs Förderaufrufen sind in der Abschlussdokumentation zusammengefasst.  

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